EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschafft

EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschafft: Website jetzt prüfen

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung, häufig auch OS-Plattform oder ODR-Plattform genannt, wurde abgeschafft. Seit dem 20. Juli 2025 ist die Plattform nicht mehr verfügbar. Gleichzeitig ist mit der Aufhebung der ODR-Verordnung auch die bisherige Pflicht entfallen, auf Unternehmenswebsites einen leicht zugänglichen Link zu dieser Plattform bereitzustellen.

Für viele Online-Händler, Dienstleister und Marktplatzbetreiber ist das eine wichtige Änderung. Denn über Jahre hinweg gehörte der Hinweis auf die OS-Plattform in vielen Impressen, AGB, Fußbereichen und Bestellprozessen zum Standard. Genau diese alten Hinweise sollten jetzt überprüft und entfernt werden. Ein Link auf eine nicht mehr existierende Plattform ist nicht nur unnötig, sondern kann auch veraltet oder irreführend wirken.

Was hat sich geändert?

Die frühere Pflicht ergab sich aus Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Diese Verordnung wurde mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben. Damit müssen Online-Unternehmer und Online-Marktplätze auf ihrer Website keinen Link zur OS-Plattform mehr bereitstellen. Auch die IHK informiert über die Änderung und weist darauf hin, dass Website-Betreiber bestehende Hinweise entsprechend anpassen sollten.

Wichtig ist jedoch: Die Abschaffung betrifft nur die Pflicht zur Verlinkung auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung. Andere Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben weiterhin bestehen. Unternehmen sollten daher nicht pauschal alle Hinweise zur Streitbeilegung löschen, sondern gezielt prüfen, welche Angaben noch erforderlich sind.

 

Wo sollten Website-Betreiber jetzt prüfen?

Typische Fundstellen für alte OS-Hinweise sind das Impressum, die AGB, der Footer, Checkout-Seiten, E-Mail-Signaturen, Widerrufsbelehrungen oder Rechtstexte in Online-Shops. Auch Marktplatzprofile, etwa bei Verkaufsplattformen, sollten kontrolliert werden.

Besonders wichtig ist diese Prüfung bei Websites, die seit längerer Zeit nicht mehr rechtlich oder technisch überarbeitet wurden. Häufig bleiben solche Pflichttexte über Jahre unverändert, obwohl sich die rechtlichen Grundlagen geändert haben.

 

Website-Pflege ist mehr als Design

Die Abschaffung der OS-Plattform zeigt erneut, dass eine moderne Website regelmäßig gepflegt werden muss. Es geht nicht nur um ein zeitgemäßes Layout, schnelle Ladezeiten oder mobile Darstellung. Auch Rechtstexte, technische Verlinkungen und Nutzerinformationen müssen aktuell bleiben.

Gerade mit Blick auf die kommenden Entwicklungen im Web lohnt sich ein umfassender Website-Check. Welche Rolle Aktualität, Nutzerführung, Performance und KI-Sichtbarkeit künftig spielen, zeigt unser Beitrag zu den Website Trends 2026.

Zusammengefasst

Website-Betreiber sollten jetzt prüfen, ob noch Hinweise oder Links zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung vorhanden sind. Diese Verweise sollten entfernt werden, weil die Plattform seit dem 20. Juli 2025 abgeschafft ist und die frühere Verlinkungspflicht nicht mehr besteht. Gleichzeitig sollten bestehende Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung sorgfältig geprüft werden, da andere Informationspflichten weiterhin gelten können.

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