DSGVO Datenschutz

DSGVO Grundlagen

Die DSGVO ist in Kraft. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte kurz zusammen gefasst. Wer ist von DSGVO betroffen? Was ist zu tun?

DSGVO kurz & knapp

Frühling in Deutschland, es strahlt die Sonne, alles schien wie immer doch dann kam die Datenschutzverordnung der EU und stellt alles auf den Kopf. Die DSGVO regelt den Datenschutz für Webseiten und Onlineshops neu. Bei Missachtung drohen Strafen bis zu 20 Mio Euro bzw. 4% des Vorjahresumsatzes. Nicht nur, dass sich das Strafmaß drastisch erhöht hat, die neue Verordnung ist weitaus umfangreicher als die bisherigen Datenschutzgesetze. Betrachten wir also heute die DSGVO Grundlagen.

 

Ist meine Website von der DSGVO betroffen?

Kurz gesagt: ja. Ihre Webseite ist betroffen, sobald Dienste wie Google Analytics oder affili.net zum Einsatz kommen. Enthält die Seite ein Kontaktformular, versendet Newsletter oder nutzt ein Security Plugin, greift ebenfalls die DSGVO, weil bereits die Speicherung einer IP Adresse als Datenverarbeitung persönlicher Daten gewertet wird.

Interessant hierbei ist, dass die Verordnung für alle Betreiber weltweit gilt, sobald sich die Kunden im europäischen Raum befinden. Hier ist das Ziel ganz klar: unabhängig vom Sitz des Unternehmens soll europaweit Datenschutz gewährleistet werden.

 

Die gute Nachricht

Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten nennen müssen, außerdem ist ein Verarbeitungsverzeichnis einzurichten. Die Kosten hierfür sind kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch kaum zumutbar.

Die gute Nachricht ist deshalb, dass ein Datenschutzbeauftragter erst ab 9 Mitarbeitern notwendig ist und das Verarbeitungsverzeichnis gar erst ab 250 Mitarbeitern erstellt werden muss.

Mehr Details: DSGVO 2020

Beide Punkte betreffen Sie deshalb nicht, so lange Ihr Unternehmen weniger als 9 Mitarbeiter zählt. Der Gesamtaufwand hält sich also in Grenzen. Wir empfehlen in jedem Fall, die Datenschutzerklärung zu aktualisieren und im Zuge dessen auch das Impressum zu überprüfen.

Verständlich formulierte Details zur DSGVO finden sich im Netz zum Beispiel bei eRecht24.  Es wird dort auch empfohlen, mit Google einen standardisierten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen.

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung kostenlos downloaden

Google Analytics wird heute auf nahezu allen Webseiten eingesetzt. Entsprechend hoch ist die Relevanz der DSGVO für Google.

Hier im Download finden Sie eine kostenlose Vorlage, welche Google Analytics für den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung stellt. Diese brauchen Sie nur downloaden, ausdrucken, unterschreiben und per Post an Google senden.

Vorteil Nr. 1

Als Kunde des IT Büro Illig sind Anpassungen von Impressum und Datenschutzerklärung inkl. der Einbindung entsprechender Analtytics Opt-Outs kostenlos und werden ohne Aufpreis durchgeführt.

Vorteil Nr. 2

Rechtsberatung ist teuer, die Prüfung eines Impressums durch Anwälte kostspielig. Wir haben mit eRecht24 deshalb einen erfahrenen Partner und Spezialisten für rechtliche Belange im Onlinebusiness an der Hand.

Vorteil Nr. 3

Mitdenken. Die Digitalisierung wälzt ganze Branchen um. Wer kommt da noch mit? Das IT Büro Illig informiert Sie deshalb proaktiv über anstehende Änderungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten.

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