DSGVO Abmahnanwälte

Ein schlechter Tag für Abmahnanwälte

Unternehmer und Selbstständige können aufathmen. Für Abmahnanwälte ist es ein schlechter Tag - Neues Gesetz verhindert Abmahnungen. Mehr...

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz gegen Abmahnanwälte verabschiedet. Es soll den Missbrauch von Abmahnungen verhindern und somit vor allem den Mittelstand schützen.

 

Das Geschäft mit den Abmahnungen

Wer eine Website betreibt ist gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben wie Impressum und Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Diese Pflichtangaben sollen für mehr Transparenz sorgen und dienen deshalb dem Verbraucherschutz. Eine gute Sache.

Für findige Abmahnanwälte waren die Rechtstexte jedoch eine lukrative Geldquelle. Gesetze ändern sich schließlich ständig. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es jedoch absolut undenkbar, alle Rechtstexte permanent aktuell zu halten. Dieser Sachverhalt wurde oft ausgenutzt. Es kam deshalb regelmäßig zu Abmahnungen und hohen Forderungen.

 

Das neue Gesetz gegen Abmahnanwälte

Der Bundestag hat nun also ein neues Gesetz verabschiedet um dem zweifelhaften Treiben ein Ende zu setzen. Zwar gelten die Pflichtveröffentlichungen weiterhin. Jeder Website Betreiber muss weiterhin den rechtlichen Pflichten nachkommen. Künftig sollen Anwälte jedoch keine Kostenerstattung mehr abrechnen dürfen. Dies gilt für:

  • Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet .
  • Fehler, die auf der Firmenhomepage zu finden sind und eine Unterlassungserklärung herbeiführen.
  • Sowie bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich dem neuen Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu. Das Gesetzt ist ein Meilenstein, weil es Wettbewerbsnachteile kleinerer Unternehmen behebt. Einem kleinen Handwerksbetrieb sei es schließlich nicht zumutbar, einen Fachanwalt für Internetrecht ganzjährig zu beschäftigten. Das Treiben der Abmahnanwälte war Schaden und Hemmnis für den Mittelstand. Aus Angst vor Abmahnungen scheuten zudem viele Unternehmen die Digitalsierung und Automatisierung.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zeigt sich zufrieden. Das neue Gesetz schützt unseren Mittelstand und schließt eine kritische Lücke.

Was bedeutet das neue Gesetz?

Es ist ein schlechter Tag für Abmahnanwälte, weil diese künftig weniger juristische Freiheiten genießen.

  • Abmahnanwälte können sich in Zukunft nicht mehr das Gericht aussuchen, vor welchem sie klagen.
  • Es schützt explizit Unternehmen bis 250 Mitarbeiter vor Klagen wegen DSGVO Verstößen.
  • Verbände, können erst ab 75 Mitgliedern abgemahnt werden. Dies gilt auch nur dann, wenn diese seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister stehen.
  • Für die Betroffenen Unternehmer wird es einfacher, sich juristisch zu wehren.
  • Die verklagte Partei erhält einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Die Bundesregierung beschloss nun einen Entwurf aus dem Mai 2019. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die finanziellen Anreize für Abmahner reduziert werden. Ziel ist natürlich, dass weiterhin gegen vorsätzliche Verstöße geklagt werden kann. Insgesamt werden jedoch die Voraussetzungen für Abmahnungen höher. Dies erreicht der Gesetzgeber zum Beispiel indem der Abgemahnte Gegenansprüche einfacher geltend machen kann. Dem Geschäftsmodell der Abmahnanwälte wird somit die Grundlage entzogen.

 

Wer profitiert vom Gesetz gegen Abmahnanwälte?

Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern profitieren ganz besonders. Die juristische Unsicherheit hat so manchem Unternehmer bislang schlaflose Nächste beschert. Gleichzeitig dürften auch Vereine aufatmen. Der Rechtsweg gegen kleine Unschärfen im Impressum oder anderen Pflichtanageben wird jetzt deutlich erschwert. Vom Gesetz profitieren Vereine bis 75 Mitglieder sowie Vereine in Gründung im ersten Jahr der Gründung.

Kritik erntete das Gesetz vor allem aus den Reihen der Anwälte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hingegen sieht das neue Gesetz als ausgewogene Balance zwischen Zitat: “dem wichtigen Anliegen des Datenschutzes und dem Schutz kleiner und Kleinstunternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen”.

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